Das deutsche Wertermittlungsrecht wird novelliert und soll bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Konkret werden die bisherige ImmoWertV 2010 sowie die verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-LR), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und die Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006)) durch eine vollständig überarbeitete ImmoWertV 2021 mit ergänzenden Anwendungshinweisen (ImmoWertA) abgelöst.
Bereits seit Juni 2017 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes (BIMA, BMF), der Länder und der kommunalen Spitzenverbände mit der Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinien. Was zunächst als Zusammenführung der Einzelrichtlinien geplant war, hat sich mittlerweile zu einer Novellierung des gesamten Wertermittlungsrechts entwickelt, an dessen Ende eine deutlich umfangreichere ImmoWertV sowie Anwendungshinweise stehen werden. Nachdem bereits in 2017 bzgl. der ImmoWertR eine Anhörung der Verbände stattgefunden hat und im weiteren Verlauf einige Treffen der Arbeitsgruppe erfolgten, kann davon ausgegangen werden, dass es keine wesentlichen Änderungen mehr im Vergleich zum aktuellen Entwurf der ImmoWertV 2021 geben wird. Allgemeine Informationen zum Stand der ImmoWertV-Novellierung (inkl. eingehender Stellungnahmen) liefert Ihnen auch das zuständige Referat des Bundesinnenministeriums unter: www.bmi.bund.de/ImmoWertV.
Quelle: Sprengnetter Akademie