Heizen wird ab 2021 deutlich teurer

Quelle: Immowelt.de / Ausblick 2021
Mieter, deren Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen ab 2021 tiefer in die Tasche greifen als zuvor. Grund ist das geänderte Brennstoffemissionshandelsgesetz und die ab 2021 greifende CO²-Bepreisung, auf die sich Bund und Länder im Dezember 2019 geeinigt haben. Zusätzlich zu den bisherigen Betriebskosten kommen nach Jahreswechsel je produzierter Tonne CO² 25 Euro CO²-Bepreisung hinzu.

Unklar bleibt jedoch, ob Mieter die CO²-Steuer komplett zahlen, oder der Vermieter sie nur zur Hälfte auf den Mieter umlegen kann. In einem Eckpunktepapier schlagen die Bundesministerien für Justiz, Umwelt und Finanzen eine paritätische Aufteilung des CO²-Preises auf Heizöl und Erdgas zwischen Vermietenden und Mietenden vor. „Die paritätische Verteilung erscheint nach dem Eckpunktepapier sachgerecht, weil sowohl Mietende als auch Vermietende Einfluss auf den mit der Wärmeversorgung des vermieteten Objekts verbundenen CO²-Ausstoß haben“, sagt ein Sprecher des Bundesministeriums für Justiz.

Eine Entscheidung der Bundesregierung steht bislang noch aus. In den folgenden Jahren soll die CO²-Bepreisung schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 angehoben werden. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten