Einfamilienhaus Wertermittlung
EinfamilienhausDas Sachwertverfahren
für Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Zweifamilienhaus
Die Immobilien-WertVerordnung 2010 regelt in den §21 bis 23 die Wertermittlungsgrundsätze für Objekte, die vorrangig mit dem Verfahren der Sachwertermittlung zu bestimmen sind.
Das Sachwertverfahren ist besonders für bebaute Grundstücke, bei denen die Nutzung durch die Eigentümer im Vordergrund steht, anwendbar.
Bei diesem Verfahren steht also immer die Sache und nicht der mögliche Ertrag im Vordergrund.
Ansicht Nebengebäude, Hinterland
Wirtschaftsgebäude und Scheune hinten
Nebengebäude werden als besondere Bauteile oder auch bei den Außenanlagen mit berechnet.
Zur Überprüfung des Wertermittlungsergebnisses wird oftmals noch das Ertragswertverfahren mit herangezogen.
Bei Objekten die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind, ist das Liquidationsverfahren (Abriss) zu anzuwenden.
Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren (Wohnfläche, Mietfläche) wird beim Sachwertverfahren der Wert des Gebäudes von der Bruttogrundfläche des Wertermittlungsobjektes abgeleitet.
Die unten dargestellte Grafik erläutert das Sachwertverfahren.
Schema zum Sachwertverfahren