besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Kamin in der Wertermittlung
Zitat: §8 (3) Immobolienwertverordnung
" (3) Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie beispielsweise eine wirtschaftliche Überalterung, ein
überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Baumängel oder Bauschäden sowie von den marktüblich erzielbaren
Erträgen erheblich abweichende Erträge können, soweit dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht,
durch marktgerechte Zu- oder Abschläge oder in anderer geeigneter Weise berücksichtigt werden."
Pool als besonderes Merkmal
Diese letzte Anpassung im Wertermittlungsverfahren betrifft z.B. die in den Bildern dargestellten Anlagen (Kamin, Pool) oder Bauschadensbeseitigung (Schäden am Sockel). Es ist natürlich darauf zu achten, dass diese Merkmale nicht doppelt erfasst werden.
Schäden die beboben werden müssen