Die Bewirtschaftungskosten
setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Verwalterkosten
- Instandhaltungskosten
- nicht umlagefähige Betriebskosten
- das Mietausfallwagnis
Die Bewirtschaftungskosten werden im Land Brandenburg entsprechend Anlage 1 EW-RL und Nr. 3.4 Abs. 3 EW-BB geregelt
Quelle für verwendete Grafik: Gutachterausschuss Land Brandenburg