Der Liegenschaftszinssatz (aus §14 Abs. 3 ImmowertV)
Die Liegenschaftszinssätze (Kapitalisierungszinssätze, § 193 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 des Baugesetzbuchs) Einfamilienhaus zur Immobilienwertermittlung sind die Zinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Sie sind auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der Gebäude nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens (§§ 17 bis 20) abzuleiten.
Hinweis:
Je geringer der Liegenschaftszinssatz. desto wertvoller ist der Boden bzw. die Immobilie. Immobilien mit geringerem Risiko haben einen niedrigeren Liegenschaftszinssatz - sind alsi wertbeständiger - als risikoreichere Objekte. Zitat B. Metzger,