Immobilien Bodenwert
Bodenwertermittlung Grundstück
Wertermittlung des Bodenwertes für Immobilien
Die Ermittlung des Bodenwertes ist eine Grundlage der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken. Sie gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.
Im § 15/16 der ImmobilienWertVerordnung wird geregelt, dass der Wert des Bodens unabhängig von den auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen im Vergleichswertverfahren zu ermitteln ist.
Erläuterung Bodenwert im Gutachten
In der Regel werden die vom örtlichen Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte hierfür verwendet. Die Bodenrichtwerte werden aus aktuellen Kauffällen von Immobilien durch den Gutachterausschuss abgeleitet.
Zur Gutachtenerstellung eines Grundstücks ist es notwendig, den vorliegenden Bodenwert anzupassen.
Dazu gehört die Anpassung des Bodenrichtwertes auf den Wertermittlungsstichtag.
- Es wird also ein angemessener Zuschlag oder Abschlag im Gutachten eingerechnet wenn eine Tendenz fallender oder steigender Bodenwerte feststellbar ist.
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Anpassung entsprechend der Gestalt oder Form des Grundstücks
- z.B. unpraktische dreieckige Grundstücke werden mit Abschlägen versehen.
- Grundstücke mit einer Übertiefe (handtuchförmig) erlauben keine optimale Nutzung und sind mit Abschlägen zu bedenken.
Grad der Nutzung eines Grundstücks
- Geschossflächenzahl (GFZ) umrechnen und bewerten
- Entwicklungszustand / Erschließung des Bodens
- Baulandqualität, Rohbauland
- Rohbauland
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Grundstücksbezogene Rechte
- Wegerechte
- Nutzungsrechte
- Leibrenten
- Denkmal, Landschaftsschutz, Gewässerschutz,