Die Inflation im Euroraum
ist im September auf den höchsten Stand seit 13 Jahren gestiegen. Vor allem drastisch gestiegene Energiepreise sind für das Plus verantwortlich.Stadtansicht
Die Verbraucherpreise sind im September gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,4 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistikamt Eurostat mit. Im August hatte die Rate noch bei 3,0 Prozent gelegen. Volkswirte hatten lediglich mit einem Anstieg auf 3,3 Prozent gerechnet. Höher war die Inflation zuletzt im September 2008.
Besonders stark verteuerte sich im September erneut Energie, die 17,4 Prozent teurer war als ein Jahr zuvor. Preise für Industriegüter stiegen um 2,1 Prozent. Lebens- und Genussmittel kosteten ebenfalls 2,1 Prozent mehr als vor einem Jahr. Dienstleistungen waren 1,7 Prozent teurer.
Die Kernteuerungsrate ohne Energie und Lebensmittel stieg ebenfalls. Sie erhöhte sich von 1,6 Prozent im August auf 1,9 Prozent. Volkswirte hatten dies erwartet. Die Kerninflation gilt vielen Ökonomen als zuverlässigere Messgröße für die Teuerung, da sie in der Regel weniger stark schwankt. Quelle: Tagesschau.de vom 01.10.2021
Die ImmoWertV 2021
ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Neuregelung tritt Anfang 2022 in Kraft.Haus mit Anbau
Die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) ist am 19.7.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Zuvor hatte der Bundesrat der Novelle mit geringfügigen Änderungen gegenüber dem im Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zugestimmt. Die ImmoWertV 2021 gilt damit ab 1.1.2022.
Ziel der Neuregelung ist, stärker als bisher sicherzustellen, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.Alte Scheune
Derzeit sind die entsprechenden Vorgaben noch auf sechs Regelungswerke verteilt (ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006). Diese wurden nun in einer Verordnung, der ImmoWertV 2021, zusammengefasst. Inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorgaben sind dabei nur in beschränktem Umfang enthalten.
Zudem hat der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) bis spätestens Ende 2024 zu überarbeiten und an die aktuellen Verhältnisse anzupassen.
Quelle: www.weka.de