Der Baupreisindex
wird in der Sachwertrichtlinie SW-RL erläutert.
Die vom Sachverständigen ermittelten Nettoherstellungskosten eines Gebäudes beziehen sich standardmäßig immer auf ein bestimmtes Referenzbaujahr (2010 oder 2015). Der Baupreisindex für Immobilien-Gutachten
Der Wertermittlungsstichtag weicht je nach Anforderung im Gutachten von diesem Baujahr ab.
Wenn z.B. ein Objekt im Jahr 2010 für 100.000 € errichtet worden wäre. Und wenn für dieses Objekt zum Februar 2021 der Verkaufswert ermittelt werden soll, so müssen die 100.000 € mit dem aktuellen Baupreisindex (Basis 2010) von 134,2% multipliziert werden. Der Wert von 134.200 € wird im weiteren Verlauf der Wertermittlung noch mit der Alterswertminderung und anderen Parameter sachverständig angepasst.