Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.


Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

Energieberatungspflicht

Die Gestaltung der Gebäudehülle ist maßgeblich für die energetische Qualität des Gebäudes.Die Gestaltung der Gebäudehülle ist maßgeblich für die energetische Qualität des Gebäudes.
Quelle: Schamoni, Wilfriede Renate, GEG 2020

In § 80 Abs. 4 des GEG ist in manchen Fällen eine Energieberatung verpflichtend. „Beim Abschluss eines Kaufvertrags über ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“

Die freie Energieberatung ist gesetzlich nicht geregelt und überlässt es den Planern/Planerinnen und Beratern/Beraterinnen, in welchem Umfang und welcher Form sie die Beratung anbieten und durchführen. Doch werden sie sich aus verständlichen Gründen an die Rechenvorschriften des GEG halten, um den Wünschen des Kunden nach relevanten Auskünften nachzukommen.

Basierend auf Plänen, Kaminkehrerprotokollen, Baubeschreibungen muss sich der Berater dann vor Ort ein Bild der tatsächlichen Gegebenheiten machen, eventuell zusätzliche Messungen vornehmen. Mit diesen Daten kann er dann nach den Regeln der aktuellen Rechtsprechung eine Berechnung des energetischen Istzustands vornehmen. Dabei werden die verschiedenen Energieverbräuche und der Energiebedarf ermittelt. In einem zweiten Schritt unterbreitet der Berater seinem Kunden Vorschläge zu Einsparmöglichkeiten.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?