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Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

Grundbuchauszug

Das Grundbuch wird beim Amtsgericht / Grundbuchamt geführt. Es beinhaltet:

Grundbuch TitelseiteGrundbuch Titelseite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- zuständiges Amtsgericht
- Grundbuch Blatt Nummer
- Bestandverzeichnis => mit Angabe Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart, Fläche der Flurstücke
- Abteilung 1 => mit den Eigentumsangaben

Grundbuch Flur Flurstück Nutzungsart FlächeGrundbuch Flur Flurstück Nutzungsart Fläche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


- Abteilung 2 => Lasten und Beschränkungen, z.B., Wohnrecht, Wegerecht, Leitungsrecht, Vorkaufsrechte
- Abteilung 3 => Hypotheken, Grundschulden

Das Grundbuch unterliegt strikten Datenschutzregel. Es kann von den Eigentümer, Miteigentümern, Gerichten, Notaren, Behörden und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren eingesehen werden. Eigentümer können eine Vollmacht zur Bestellung eines Grundbuchauszuges zur Wertermittlung und zur Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen für Immobilienwertermittlung erteilen.

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