Grundbuchauszug
Das Grundbuch wird beim Amtsgericht / Grundbuchamt geführt. Es beinhaltet:
- zuständiges Amtsgericht
- Grundbuch Blatt Nummer
- Bestandverzeichnis => mit Angabe Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart, Fläche der Flurstücke
- Abteilung 1 => mit den Eigentumsangaben
- Abteilung 2 => Lasten und Beschränkungen, z.B., Wohnrecht, Wegerecht, Leitungsrecht, Vorkaufsrechte
- Abteilung 3 => Hypotheken, Grundschulden
Das Grundbuch unterliegt strikten Datenschutzregel. Es kann von den Eigentümer, Miteigentümern, Gerichten, Notaren, Behörden und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren eingesehen werden. Eigentümer können eine Vollmacht zur Bestellung eines Grundbuchauszuges zur Wertermittlung und zur Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen für Immobilienwertermittlung erteilen.