Mietspiegelreformgesetz
gültig ab 01.07.2022Mehrfamilienhaus als Vermietungsobjekt
- für Gemeinden über 50.000 Einwohnern
- Mietspiegel sind alle 2 Jahre neu anzupassen
- qualifizierte Mietspiegel sind alle 4 Jahre neu zu erstellen
Das Gesetz beinhaltet die Verpflichtung für Mieter und Vermieter, dass auf Verlangen Auskünfte erhoben werden können.Grundriss einer Mietwohnung Diese Auskünfte sollen die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ermöglichen. Falsche Auskünfte oder die Verweigerung der Auskunftspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden.