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Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

Mietspiegelreformgesetz

gültig ab 01.07.2022Mehrfamilienhaus als VermietungsobjektMehrfamilienhaus als Vermietungsobjekt
- für Gemeinden über 50.000 Einwohnern
- Mietspiegel sind alle 2 Jahre neu anzupassen
- qualifizierte Mietspiegel sind alle 4 Jahre neu zu erstellen

Das Gesetz beinhaltet die Verpflichtung für Mieter und Vermieter, dass auf Verlangen Auskünfte erhoben werden können.Grundriss einer MietwohnungGrundriss einer Mietwohnung Diese Auskünfte sollen die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ermöglichen. Falsche Auskünfte oder die Verweigerung der Auskunftspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden.

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