Ab wann Grundsteuerreform
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Das neue Grundsteuergesetz muss bis zum 31.12.2019 im Bundesgesetzblatt stehen. Gleichzeitig mit dem Grundsteuergesetz wird das Grundgesetz geändert werden,
Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatzum die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes abzusichern und den Ländern zugleich die Möglichkeit für abweichendes Landesrecht zu eröffnen. Das Bundeskabinett dazu die entsprechenden Gesetzentwürfe Ende Juni beschlossen, Mitte Oktober hat der Bundestag die Gesetze in 3. Lesung verabschiedet. Abschließend muss der Bundesrat den Gesetzen noch zustimmen. Das Gesetzgebungsverfahren muss bis Jahresende abgeschlossen sein. Dann werden die Behörden fünf Jahre Zeit haben, die nötigen statistischen Daten zu erheben und die Werte der Grundstücke zu ermitteln.
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Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Auch abweichendes Landesrecht darf erst ab diesem Zeitpunkt angewendet werden. Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke und statistischen Miethöhen festgestellt werden müssen. Es wird vermutlich noch einige Jahre dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer feststeht