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Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

Neue Grundsteuer, Bearbeitungshinweise:

Aus eigener Erfahrung möchte ich die Erstellung der Grundsteuererklärung mit der zur Verfügung gestellten Elster-Software empfehlen. Durch die möglichen Hilfen und Fehlermeldungen können Fehler vermieden werden.Haus mit DachschrägenHaus mit Dachschrägen

Als erster Schritt ist ein eigener Zugang zum Elsterportal mit der eigenen Steuernummer frei zu schalten (etwa 1-2 Tage Onlinebearbeitungszeit).

Grundlagen:
- persönliche Angaben zu allen Eigentümern entsprechend Grundbuch
- Aktenzeichen der Feststellungserklärung
- Kenntnis der Steueridentifikationsnummer aller Eigentümer
- Gemarkung, Flur, Flurstück (z.B. 209/3; das bedeutet Flurstück mit dem Zähler 203 und dem Nenner 3)
- Bodenrichtwert vom 01.01.2022
- GebäudealterGarage muss angegeben werdenGarage muss angegeben werden
- Wohn-/Nutzfläche (Abzug für Dachschrägen beachten, Keller ist keine Wohnfläche)
- Grundstücksfläche ( bei Teileigentum/Eigentumswohnungen muss der anteilige Wert berücksichtigt werden)
- Immobilienart

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