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Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

Neue Grundsteuer, Bearbeitungshinweise:

Für Grundstückseigentümer die nicht die Möglichkeit besitzen über das "Elster-Onlineprogramm" die Grundsteuererklärung auszufüllen, gibt es noch die Möglichkeit mit Hilfe eine Papiervordruckes des Finanzamtes die Grundsteuererklärung abzugeben.

kleines Einfamilienhauskleines Einfamilienhaus

Dies ist etwas komplizierter, als das Ausfüllen im Onlineprogramm von Elster.
Man muss dabei sehr häufig in der "Bedienungsanleitung" nachschlagen um zu erfahren welcher Anredschlüssel (3) z.B. für die Anrede Frau zu verwenden ist.
Bei Eigentumswohnungen muss z.B. darauf geachtet werden, dass der anteilige Bodenwert entsprechend des Verhältnisses der eigenen Eigentumsanteile ( 25 von 1000 Anteilen) zur gesamten Grundstücksfläche (2500m²) zu berechnen ist. Also 25/1000*2500 = 62 m² Grundstücksanteil.

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