Der Baupreisindex
wird in der Sachwertrichtlinie SW-RL erläutert.
Die vom Sachverständigen ermittelten Nettoherstellungskosten eines Gebäudes beziehen sich standardmäßig immer auf ein bestimmtes Referenzbaujahr (2010 oder 2015).
Der Wertermittlungsstichtag weicht je nach Anforderung im Gutachten von diesem Baujahr ab.
Wenn z.B. ein Objekt im Jahr 2010 für 100.000 € errichtet worden wäre. Und wenn für dieses Objekt zum Februar 2021 der Verkaufswert ermittelt werden soll, so müssen die 100.000 € mit dem aktuellen Baupreisindex (Basis 2010) von 134,2% multipliziert werden. Der Wert von 134.200 € wird im weiteren Verlauf der Wertermittlung noch mit der Alterswertminderung und anderen Parameter sachverständig angepasst.