GEG tritt am 1.11.2020 in Kraft
– Gebäudeenergiegesetz ersetzt EnEV, EEWärmeG und EEG
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, schafft ein neues Gesetz für die energetischen Anforderungen an Neubauten und an Bestandsgebäude sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung.
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) wurde am 23.10.2019 als Referentenentwurf vom Bundeskabinett beschlossen.
Die europäischen Anforderungen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden mit dem Entwurf durchgesetzt.
Die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes wird jetzt in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert.
Es schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.
Quelle: WEKA News