Das Sachverständigenbüro für Grundstückswertermittlung ist natürlich in Zeiten von Corona auch mit der Fragestellung der Vermeidung von Kontakten, Einhaltung von Abstand und natürlich mit dem tragen von Mund- und Nasenschutz vertraut.
In einigen Fällen ist es erforderlich, die Entscheidung über Sanierung oder Abriss eines Objektes zu prüfen.
Bei der Objektbesichtigung eines Grundstücks zur Wertermittlung der Immobilie wird der Gutachter in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber die erforderlichen Maßnahmen entsprechend abstimmen, um eine Infektionsmöglichkeit erst gar nicht entstehen zu lassen.
Die Vorgespräche und alle Schritte bis zur Objektbesichtigung für das Verkehrswertgutachten, werden telefonisch oder per Email (Post) durchgeführt. Durch kann der Kontakt des Sachverständigen mit den Eigentümern des Wertermittlungsgrundstückes stark reduziert werden.