Der Rohertrag
Für die Bemessung des Rohertrags sind sowohl die tatsächlich erzielten als auch die marktüblich erzielbaren Erträge zu ermitteln. Zu diesem Zweck sind die bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse mit ihren wesentlichen Vertragsdaten darzustellen und sachverständig zu würdigen. Ertragsbestandteile für Inventar, Zubehör u. ä. werden gegebenenfalls als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Für selbstgenutzte Flächen und bei vorübergehendem Leerstand (vgl. Nummer 6.3 Absatz 1) sind die am Wertermittlungsstichtag marktüblich erzielbaren Erträge anzusetzen.
Quelle: Ertragswertrichtlinie, 5. Reinertrag, Rohertrag
Einfamilienhaus mit Nebengebäuden und Gartenland
Beispiel:
Miete Wohnung: 6,00 €/m² x 100 m² = 600,00 €/Monat
Miete Terrasse: 30,00 €/Monat
Miete Garage: 30,00 €/Monat
Miete Nebengebäude: 40,00 €/Monat
Gesamtmiete (kalt): 700 €/Monat
Dieser Rohertrag von 700 € wird mit 12 Monaten multipliziert.
Gesamtmiete 670,00 € x 12 Monate = 8400 € jährlicher Rohertrag