MehrfamilienwohnhausMehrfamilienhaus
Wertermittlung
Das Ertragswertverfahren wird vorrangig für Wertermittlungsobjekte verwendet, die sich dadurch auszeichnen, dass der marktüblich zu erzielende Ertrag für einen Kaufinteressenten ausschlaggebend ist.
Dazu gehören vorrangig:
- Mehrfamilienhäuser, Mietwohngrundstücke mit mindestens 80% wohnlicher Nutzung
- Geschäftsgrundstücke, für eigene, fremde Nutzung, mit mindestens 80% gewerblicher Nutzung
- Gemischt genutzte Grundstücke, die teilweise für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke verwendet werden und nicht Mietwohngrundstücke, Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser sind. (§17 ImmowertV)
Die Grafik im unten folgenden Bereich erläutert den prinzipiellen Aufbau einer Ertragswertermittlung.